Rechtsanwaltskanzlei Spachtholz

Die Lösung für Ihr Problem

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist für viele Menschen gerade in der heutigen Zeit von zentraler Bedeutung. Wer weiß, ob er morgen noch in ungekündigter Stellung sein wird?
In der Arbeitswelt gibt es häufig Streitpunkte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, zwischen Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Anders als in vielen anderen Rechtsgebieten ist "das Arbeitsrecht" nicht kodifiziert, d.h. nicht in einem einzigen Gesetz enthalten, sondern bildet sich aus vielen unterschiedlichen Gesetzen, die ineinandergreifen. Neben dem BGB sind hier beispielsweise das Bundesurlaubsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz, um nur einige wenige zu nennen, zu berücksichtigen.
Wir beraten Arbeitnehmer u.a. bei Abmahnung und Kündigung und vertreten sie vor dem Arbeitsgericht, um ihre Interessen zu wahren.
Auch Arbeitgeber werden von uns beraten, z. B. worauf sie bei einer Kündigung achten müssen, um Nachteile zu vermeiden.
Sowohl auf Arbeitnehmer- wie auf Arbeitgeberseite sind Fristen und Formvorschriften zu beachten. Fehler können erhebliche rechtliche und damit auch wirtschaftliche Konsequenzen haben.
Vermeiden Sie solche Fehler und holen Sie sich rechtzeitig Rat.

Das Arbeitsrecht könnte auch als Arbeitnehmerschutzrecht bezeichnet werden und dient der Regelung des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es beinhaltet Themen wie das Arbeitsvertragsrecht, Arbeitszeitrecht, Arbeitsschutzrecht, Kündigungsrecht, Rechte des Betriebsrats und Sozialplan.

Weitere Schwerpunkte sind Informationen und Hinweise zu Rechtsprechung und Gerichtsurteilen zu Themen wie Abfindung, Arbeitszeugnis, Kündigung Arbeitsvertrag, Abmahnung, Leiharbeit, Teilzeitarbeit, Kurzarbeit, Arbeitnehmerhaftung, Bewerbung, Urlaubsanspruch, Sondergratifikation, Insolvenz des Arbeitgebers.

Wir vertreten und beraten Sie gerne u.a. in folgenden Bereichen:

Arbeitsschutzrecht
Beinhaltet sind alle Gesetze und Bestimmungen, die sich auf Arbeitsverhältnis und Tätigkeit der geleisteten Arbeit des Arbeitnehmers beziehen.

Kündigungsrecht
Die Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis einseitig. Hier sind viele Vorschriften einzuhalten, die bei Nichtbeachtung die Unwirksamkeit der Kündigung und Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zur Folge hat.

Insolvenz des Arbeitgebers
Bei Unternehmensinsolvenz gelten zahlreiche Sondervorschriften, etwa zum Insolvenzgeld, zu Gehaltsabtretungen, zur Kündigung oder zu Sozialplänen.

Abfindung
Laut Kündigungsschutzgesetz kann fast jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung haben, wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt und der Arbeitnehmer gegen diese Kündigung nicht innerhalb der gesetzlichen Klagefrist vorgeht. Die Höhe der Abfindung muss im Einzelfall geklärt werden.

Betriebsverfassung

Beinhaltet die Umsetzung und Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben wie Arbeitszeitgestaltung, Entwicklung betrieblicher Lohnsysteme usw.