Rechtsanwaltskanzlei Spachtholz

Die Lösung für Ihr Problem

Bank- und Kapitalmarktrecht

Das Bank- und Kapitalmarktrecht gewinnt seit einigen Jahren immer mehr an Bedeutung. Das Bankrecht ist sehr breit angelegt und tief im Bürgerlichen Gesetzbuch verwurzelt. Durch Europäische Vorgaben und immer neue Bankangebote kommt es fortlaufend zu Erneuerungen. Recht jung hingegegen und ein spezielles Rechtsgebiet ist das Kapitalmarktrecht. Die Finanzmärkte und ihre Skandale haben in den letzten Jahren dafür gesorgt, das hier eine beispiellose Regulierungswut einsetzte. Um das Anlegervertrauen wiederzugewinnen, wurden Unmengen von Aktionsplänen und Gesetzen verabschiedet. Dies führt zu einem harten regelrechten Wettkampf zwischen einzelnen Rechtsordnungen, sowie den europäischen und US-amerikanischen Rahmenbedingungen. Geldströme suchen den Weg des geringsten Widerstands und machen bekanntlich vor Landesgrenzen nicht halt.

Wir vertreten und beraten Sie gerne u.a. in folgenden Bereichen:


Bankhaftung
Banken müssen Ihre Kunden bei Anlageempfehlungen grundsätzlich über die mit der Anlage verbundenen Risiken aufklären. Ist die Beratung fehlerhaft, haftet die beratende Bank mit Zahlung von Schadensersatz. Lediglich bei einem anlageerfahrenen Kunden kann auf Aufklärung verzichtet werden.

Darlehen
Der Darlehensgeber übereignet dem Darlehensnehmer für einen bestimmten Zeitraum Kapital oder Sachen, die ersetzbar sind. Der Darlehensnehmer erhält dieses Kapital oder die Sachen zu seiner freien Verfügung, um sie zu nutzen. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich den geschuldeten Betrag oder eine überlassene Sache zurückzuerstatten.

Kreditsicherheit
Die Besicherung von Krediten erfolgt in der Regel durch Sachwerte wie Grundstücke, Immobilien, Betriebs- oder Geschäftsausstattung z.B. Maschinen, Kfz oder auch Warenbestände.

Bürgschaften und Mithaftung
Um einem Kreditgeber zusätzliche personale Sicherheit zu geben wird die Bürgschaft und das ihr rechtlich nahe stehende Instrumentarium der Mithaftung (Schuldbeitritt) oft eingesetzt. Ein nicht unwesentlicher Teil der Bankenkredite wird in dieser Form gesichert.

Grundschuld
Hier werden Risiken für Häuslebauer oder Firmenfinanzierung abgesichert. Die Bank verlangt zu ihren Gunsten die Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch. Sie beinhaltet eine Klausel, in der der Grundschuldbesteller sich der sofortigen Zwangsvollstreckung über sein gesamtes Vermögen unterwirft.