Rechtsanwaltskanzlei Spachtholz

Die Lösung für Ihr Problem

Bau- und Architektenrecht

Alle Bestimmungen, die das Thema Bauen betreffen, werden im Baurecht beschrieben. Es wird in zwei Gruppen, nämlich öffentliches Recht und privates Recht geteilt. Die Gesamtheit der zahlreichen Gesetze und Rechtsnormen, die das Bauen betreffen, egal ob Handwerker, Bauherr, Architekt, Generalunternehmer, Subunternehmer oder Bauträger, wird im Baurecht zusammengefasst.
Angesichts des Umfangs der zu beachtenden Normen, sowie der hierzu ergangenen Rechtsprechung, ist ein erfolgreicher Abschluss des Bauvorhabens ohne baubegleitende Beratung nahezu ausgeschlossen. Grob fahrlässig handelt, wer hier - auf der einen oder anderen Seite - ohne rechtliche Beratung schon während der Vertragsverhandlung und bei der Bauausführung agiert.
Die Hilfe eines spezialisierten Anwalts wird spätestens bei der Durchsetzung offener Forderungen benötigt, denn Baurechtsprozesse sind gekennzeichnet zumeist aus dem Bereich der VOB/B. Hieraus entstehen durch ihren besonderen Umfang spezifische Rechtsprobleme.

Wir vertreten und beraten Sie gerne u.a. in folgenden Bereichen:
Öffentliches Baurecht

Beinhaltet alle Bestimmungen, die die Förderung, Ordnung, Regulierung, Errichtung und Nutzung von baulichen Anlagen betreffen.
Das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung und die Bauordnung der Länder sind Grundlage der Bestimmungen.
Privates Baurecht

Die vertraglichen Bestimmungen rund um die Errichtung eines Bauwerks umfasst das private Baurecht. Es gibt keine starren
Vorschriften, es bildet vielmehr den Rahmen zur Abwicklung des Bauvertrags. Zuständig für die Durchsetzung sind die Bauaufsichtsbehörden.
Bauplanungsrecht

Es beschäftigt sich mit Fragen ob, wieviel und was gebaut werden darf. Beinhaltet sind Planung und Regelung der Bebauung einzelner Grundstücke, sowie Bestimmungen der Bebaubarkeit von Grundstücken.