Rechtsanwaltskanzlei Spachtholz

Die Lösung für Ihr Problem

Familienrecht

Auch wenn laut offizieller Statistik des Statistischen Bundesamts die Scheidungsraten rückläufig sind, bleiben die Probleme.
Ohne Rechtsanwalt lässt sich der mit einer Trennung verbundene Einschnitt in das Leben oft nicht erfolgreich bewältigen.
Wir erbringen eine einfühlsame, engagierte und kompetente Beratung bereits im Vorfeld, damit Sie bald Klarheit haben, z. B. was mit den Kindern wird, wie hoch die Unterhaltsansprüche ist oder welche vermögensrechtlichen Forderungen im Raum stehen.

Bei einer einvernehmlichen Ehescheidung halten wir das Verfahren so kostengünstig wie möglich und helfen Ihnen bei der gütlichen außergerichtlichen Einigung über etwaige Streitpunkte.

Um die Scheidung für Sie einreichen zu können, brauchen wir einige Angaben von Ihnen wie z.B. Namen und Adressen beider Eheleute, Heiratsdatum, Trennungsdatum usw. Alle Ihre Angaben sind natürlich streng vertraulich und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht.

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Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Spachtholz
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Teil des Zivilrechts ist das Familienrecht. Es regelt die Rechtsverhältnisse zwischen den Familienangehörigen (Ehepartner, Eltern, Kinder, Verwandte). Des Weiteren sind Bestimmungen zu Vormundschaft und Pflege geregelt. Konkret beinhaltet das Familienrecht Bestimmungen zum Verlöbnis, Hochzeit, Ehe, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Kindschafts- und Verwandtschaftsrecht, Adoption, Scheidung, Unterhalt, Betreuung und Pflege.

Scheidungsangelegenheiten sind ein Schwerpunkt des Familienrechts:

Hausratsteilung

Wer löst evtl. aufgenommene Schulden ab? Wie sollen die Sparkonten verteilt werden? In welcher Höhe besteht Ausgleichspflicht gegen die Anderen im Rahmen eines Zugewinnanspruchs?

Zuweisung der ehelichen Wohnung

Es muss geregelt werden, wer die Wohnung behält oder erhält.

Unterhaltszahlung an Kinder / Ehegattenunterhalt

Wer muss an wen wieviel Unterhalt zahlen? Berechnung und Durchsetzung von Ehegatten- und Kindesunterhalt oder auch Abwehr unberechtigter Forderungen?

Vereinbarung über den Aufenthaltsort der Kinder

Wer erhält das elterliche Sorge- bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht?