Gewerblicher Rechtsschutz
Der Gewerbliche Rechtsschutz umfasst die rechtliche Absicherung geistiger Leistungen auf gewerblichem Gebiet wie Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster etc...
Dem Rechtsinhaber wird durch gewerbliche Schutzrechte ein Ausschließlichkeitsrecht gewährt, das es ihm ermöglicht, die Früchte seines geistigen Schaffens allein zu ernten. Für Patente gilt, dass der Anmelder im Gegenzug seine Erfindung der Allgemeinheit offen legt, die so von dem Fortschritt auch durch eine darauf aufbauende Forschung profitieren kann.
Für starke gewerbliche Schutzrechte setzt sich seit jeher der BDI ein. Es ist für Unternehmen ebenso wie für die Allgemeinheit gleichermaßen wichtig, dass sich Forschung und Entwicklung, sowie geistige Leistung lohnt. Schutzrechte sichern hier den Anreiz zur Innovation. Ohne rechtliche Absicherung könnten Ideen von Jedermann ohne weiteres nachgeahmt werden. Von den Leistungen und Investitionen der Kreativen würden dann aber die Falschen profitieren. Effektive Schutz- und Durchsetzungsmechanismen müssen die Verletzung geistigen und materiellen Eigentums verhindern.
Wir vertreten und beraten Sie gerne u.a. in folgenden Bereichen:
Urheberrecht
Es dient nicht nur dem Schutz geistiger Schöpfungen kultureller Art, sondern auch dem Schutz gewerblich anwendbarer Leistungen, zum Beispiel von Computerprogrammen, Möbeln usw.
Patente
Der Inhaber eines Patents ist berechtigt, anderen die Benutzung seiner Erfindung zu untersagen. Das Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht auf eine Erfindung.
Schadensersatz
Anspruch auf Schadensersatz hat der Patentinhaber, wenn der Verletzer vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.