Handels- und Gesellschaftsrecht
Unter Handelsrecht versteht man ein spezielles Gebiet des Privatrechts; daher kommt auch der inoffizielle Name: "Sonderprivatrecht der Kaufleute". Das Handelsrecht baut vorrangig auf Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches auf und ist somit kein vollständig eigenständiges Recht. Das Gesellschaftsrecht gehört, obwohl eng verwandt, nicht zum Handelsrecht im eigentlichen Sinn.
Unter Gesellschaftsrecht versteht man die Regelung der Innen- und Außenverhältnisse von Gesellschaften. Diese spezielle Rechtsform ist unterteilt in: Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Vereine und Stiftungen und diverse Mischformen. Wobei Personengesellschaften keine eigene Rechtspersönlichkeit darstellen. Im Gegensatz dazu stehen Kapitalgesellschaften bei denen es sich um vollwertige juristische Personen handelt.
Wir vertreten und beraten Sie gerne u.a. in folgenden Bereichen:
Kapitalgesellschaft
Zur Kapitalgesellschaft gehören Gesellschaften wie zum Beispiel die AG, die GmbH oder die eG. Sie ist eine private, durch Rechtsgeschäft gegründete Körperschaft, deren Mitglieder einen gemeinsamen, meist wirtschaftlichen, Zweck verfolgen.
Stiftung
Die Mehrzahl der Stiftungen dienen gemeinnützigen Zwecken und werden in privatrechtlicher Form errichtet. Sie ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. In der Regel werden nur die Erträge aus dem Stiftungs-Vermögen dem vorgegebenen Zweck zugeführt.
Personengesellschaft
Zum Kreis der Personengesellschaften zählen: die GbR, die oHG und die KG. Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei natürliche und/oder juristische Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen.