Informationstechnologierecht / EDV-Recht
Sie betreiben einen kleinen Internet-Versandhandel und sind sich nicht sicher, ob Ihr Impressum alle notwendigen Angaben enthält? Der zu Ihrem seit Jahren bestehenden Unternehmen passende Domainname ist bereits belegt und setzt dabei auf Ihre regionale Bekanntheit? Sie haben den Eindruck, dass einer Ihrer Konkurrenten mit unlauteren Methoden Werbung im Internet macht und Ihr Unternehmen darunter leidet?
Meine Leistung
In diesen Fällen bedarf es der Konsultation eines Spezialisten, den Sie in mir gefunden haben. Rechtsanwalt Spachtholz ist ausgewiesener Experte in den Bereichen IT-, Multimedia- und Urheberrecht und widmet sich Ihren Problemen mit höchstem Einsatz.
Weiter unten habe ich weitere Informationen für Sie zusammengestellt.
Im Informationsrecht (IT-Recht) wird das Recht der elektronischen Datenverarbeitung sowie der Telekommunikation zusammengefasst. Es ergeben sich vielfältige Rechtsfragen von der Hardware über die Software bis zum Onlinebereich. Daher ist das EDV-Computerrecht eine Querschnittsmaterie durch verschiedene Gesetze und Vorschriften. Dieses Rechtsgebiet ist vor allem eng verknüpft mit dem ständigen technischen Fortschritt. Hierbei ist es von großem Vorteil, sich nicht nur mit der rechtlichen Seite auszukennen, sondern auch über ein fundiertes technisches Know-How zu verfügen.
Es gibt Überschneidungen zum Informatikrecht, dessen Regelungsbereich jedoch enger ist, weil es nur das Recht der Informatik erfassen kann. Umso wichtiger sind Rechtsbeziehungen bei Abschluss von Verträgen, sowie Wettbewerbsbeziehungen zwischen Unternehmen untereinander und mit Verbrauchern und dem Verbraucherschutz.
Wir vertreten und beraten Sie gerne u.a. in folgenden Bereichen:
Software-Urheberrecht
Ein Erwerber dieser Rechte kann diese nicht an Dritte weiter übertragen und darf Dritte nicht ermuntern, sich die Software vom Hersteller herunterzuladen.
Datenschutz
Ist der Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch, aber auch für Schutz wissenschaftlicher und technischer Daten gegen Verlust oder Veränderung, sowie Schutz gegen Diebstahl.
Immaterial-Güterrecht
Immaterialgüter sind rechtlich nicht generell geschützt. Es sind z. B. Ideen, Erfindungen, Konzepte, geistige Werke, Informationen.
Nur wenn die Rechtsordnung einer Person entsprechende Rechte wie Patent- Urheberrechte etc. zuweist, ist der Inhaber eines solchen Rechts geschützt.
EDV-Recht
EDV-Recht ist ein rechtlich nicht definierter Begriff, der aber umgangssprachlich oft verwendet wird. Hierunter werden alle rechtlichen Fragen in Verbindung mit EDV, Soft- und Hardware verstanden.