Medizinrecht
Im Medizinrecht wird die rechtliche Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient zusammengefasst. Beinhaltet sind weiterhin Regelungen zur öffentlich-rechtlichen Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufs und das Meldewesen
meldepflichtiger Krankheiten. Das Rechtsgebiet erstreckt sich nicht nur auf das allgemeinere Gebiet der Arzthaftung, also das haftungsrechtliche Verhältnis zwischen Arzt und Patient. Umfasst werden auch noch das Recht der Honorierung von Privatpatienten (Gebührenordnung für Ärzte, GOÄ), Honorierung für Allgemeinpatienten, arztspezifische Rechtsgebiete aus dem Sozialversicherungsrecht, spezielle Regelungen zur Ausübung des ärztlichen Berufs etc. Zum Gebiet des Medizinrechts kann auch im weiteren Sinn das Krankenhausrecht, das Recht der Apotheken, das Recht der Pflegeberufe und das Pharmarecht gezählt werden. Dieser Bereich, der einen öffentlich-rechtlichen Schwerpunkt aufweist, wird häufig auch Gesundheitsrecht genannt.
Wir vertreten und beraten Sie gerne u.a. in folgenden Bereichen:
Gebührenordnung
Die Abrechnung aller medizinischen Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung wird durch die Gebührenordnung für Ärzte (auch GOÄ genannt) geregelt. Damit ist sie die Abrechnungsgrundlage sowohl bei Privatpatienten, als auch für alle anderen ärztlichen Leistungen, die von einem in Deutschland approbierten Arzt in Rechnung gestellt werden.
Arzthaftung
Behandelt ein Arzt einen Patienten, kommt damit rechtlich betrachtet ein Behandlungsvertrag zustande.
Patientenrecht
Im Patientenrecht werden die Rechte von Patienten gegenüber Ärzten und weiteren Mitgliedern des Gesundheitswesens innerhalb von Heilbehandlungen beschrieben.