Sozialrecht
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Das Sozialrecht ist viel mehr als nur eine Ansammlung von Paragraphen. Sie ist eine im Gesetz verankerte soziale Sicherheit und gesellschaftliche Teilhabe, orientiert am Ziel sozialer Gerechtigkeit. Gleichzeitig ist es Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg und sozialen Frieden in unserem Land. Im Sozialrecht werden im Wesentlichen die Ansprüche und Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung, aus dem Versorgungs- und Fürsorgerecht, geregelt. Leistungen aus der Sozialversicherung setzen dann ein, wenn aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Alter die Arbeitskraft zeitweise oder auf Dauer nicht mehr für eine berufliche Tätigkeit eingesetzt werden kann. Sie umfassen zur finanziellen Absicherung: Arbeitslosengeld, Krankengeld, Altersrenten, Renten bei eingeschränktem Leistungsvermögen auf Dauer oder Zeit (Renten wegen Erwerbsminderung), aber auch Leistungen zur Wiederherstellung der Gesundheit wie die medizinische Versorgung und Rehabilitation.
Wir vertreten und beraten Sie gerne u.a. in folgenden Bereichen:
Schwerbehindertenrecht
Leistungen des Schwerbehindertenrechts zählen zu den Ansprüchen aus dem Versorgungs- und Fürsorgerecht sowie Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II.
Sozialhilfe
Sozialhilfe ist eine öffentlich-rechtliche Sozialleistung. Sie hat im System der sozialen Sicherheit die Funktion des untersten Auffangnetzes.
Lastenausgleich
Das Lastenausgleichsgesetz hatte zum Ziel, Deutschen, die infolge des Zweiten Weltkrieges und seiner Nachwirkungen Vermögensschäden oder besondere andere Nachteile erlitten hatten, teilweise finanziellen Schadensersatz zu leisten.
Erwerbsminderung
Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres - Rentenabschlag.