Rechtsanwaltskanzlei Spachtholz

Die Lösung für Ihr Problem

Steuerrecht

Wir erstellen gerade Inhalte für diese Seite. Um unseren eigenen hohen Qualitätsansprüchen gerecht zu werden benötigen wir hierfür noch etwas Zeit.

Bitte besuchen Sie diese Seite bald wieder. Vielen Dank für ihr Interesse!

Das deutsche Steuerrecht hat die Aufgabe Festsetzung und Erhebung von Steuern zu regeln. Die Richtlinien werden in der Verfassung als Finanzverfassungsrecht definiert. Es ist sehr umfangreich und schwierig und beinhaltet zahlreiche Ausnahmen und Sonderbestimmungen. Diese erschweren die Rechtsanwendungen und machen einen hohen Beratungsaufwand nötig.
Das allgemeine Steuerrecht besteht des Weiteren aus den Einzelsteuergesetzen, wie beispielsweise dem Einkommenssteuergesetz, dem Körperschaftssteuergesetz und dem Umsatzsteuergesetz. Als elementares Gesetz wird die Abgabenordnung des deutschen Steuerrechts bezeichnet. In ihr sind für alle Steuerarten geltende Regelungen über das Besteuerungsverfahren vorzufinden.

Wir vertreten und beraten Sie gerne u.a. in folgenden Bereichen:
Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die als Gewerbeertragsteuer auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben wird. Sie ist die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden und trägt maßgeblich zu Ihrer Finanzierung bei.
Grundsteuer

Die Grundsteuer wird auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung erhoben. Sie wird von Gemeinden und Städten erhoben.
Lohnsteuer

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit werden aus der Lohnsteuer, einer Erhebungsform der Einkommensteuer, erhoben. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach der Lohnsteuerklasse, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist.