Strafrecht
Das Strafrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts. Es sieht teils erhebliche staatliche Zwangsmassnahmen/Sanktionen für begangenes Unrecht vor. In den meisten Fällen sind für Verbrechen Freiheitsstrafen vorgesehen. Leichtere Straftaten werden mit nicht allzu hohen Freiheitsstrafen oder Geldstrafen belegt. Unterschieden wird das Strafrecht in einen materiellen und formellen Teil.
Im materiellen Strafrecht werden der Tatbestand und deren Rechtsfolgen erläutert. Die gesetzlichen Regelungen hierzu sind im Strafgesetzbuch (StGB) und in zahlreichen nebenstrafrechtlichen, spezialisierten Bestimmungen erklärt. Zum formellen Strafrecht zählt das sogenannte "Strafverfahrensrecht". Es stellt das "Wie" der Durchsetzung des materiellen Strafrechts dar (z.B in der
Strafprozessordnung). Ebenfalls zum Strafrecht gehört das Recht der Ordnungswidrigkeiten, weil es den Methoden des Strafrechts folgt und im Verfahren ähnlich ist.
Wir vertreten und beraten Sie gerne u.a. in folgenden Bereichen:
Strafgesetzbuch (StGB)
Das Strafgesetzbuch ist die Kernmaterie des Strafrechts und regelt die Voraussetzungen und Rechtsfolgen strafbaren Handelns.
Strafprozessordnung (StPO)
In der Strafprozessordnung werden die Vorschriften für die Durchführung des Strafverfahrens im weiteren Sinn behandelt.
Zivilprozessordnung (ZPO)
In der Zivilprozessordnung ist das gerichtliche Verfahren (Zivilprozess) in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilrecht, also Privatrecht und Handelsrecht) geregelt.
Rechtspflege
Die Rechtspflege sorgt im weiteren Sinn für einen geordneten Ablauf der Rechtsbeziehungen zwischen den Menschen.