Rechtsanwaltskanzlei Spachtholz

Die Lösung für Ihr Problem

Urheber- und Medienrecht

Der Schutz bestimmter kultureller Geistesschöpfungen, die Werke genannt werden, wird durch das Urheberrecht geregelt. Es schützt das Ergebnis der schöpferischen Tätigkeit. Hierzu gehören Werke der Wissenschaft, Musik, Literatur und Kunst. Unter dem Begriff Kunst werden nicht nur Werke der Bildenden Kunst zusamengefasst, sondern z.B. auch Werke aus den Bereichen Webdesign, Foto, Achitektur, Film, Internet, Bilder, Kunst usw. Auch Computerprogramme werden - obwohl keine kulturellen Schöpfungen, sondern Informationstechnologie - in den Schutzbereich des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) einbezogen. Nicht nur der Schutz, sondern auch die wirtschaftliche Verwertung von Werken durch den Urheber, Verleger und andere, werden dabei durch das UrhG geregelt.

Wir vertreten und beraten Sie gerne u.a. in folgenden Bereichen:
Medienregulierung

Den Bereich der Medienregulierung bildet der Marktzugang von Medienunternehmen, deren Organisation und Finanzierung, sowie die Aufsicht über die Tätigkeit von Medienunternehmen.
Medienzivilrecht

Den Schutz von Rechtsgütern, die Bindung der Massenmedien an bestimmte Pflichten und das Haftungsrecht werden durch das Medienzivilrecht geregelt.
Medienarbeitsrecht

Besondere arbeitsrechtliche Regelungen gelten für die Mitarbeiter in Unternehmen der Massenmedien. Dies betrifft sowohl das Arbeitsverhältnis an sich, als auch die Mitbestimmung im Unternehmen, Tarifverträge und Arbeitskampf.
Medienhandelsrecht

Die vertraglichen Rechtsbeziehungen von Medienunternehmen untereinander und mit Dritten in den Bereichen Medienproduktion, Medienvertrieb und Medienfinanzierung werden im Medienhandelsrecht zusammengefasst. Es ist jedoch keine klar abgrenzbare Rechtsmaterie. Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts spielen ebenfalls mit hinein.