Versicherungsrecht
Durchschnittlich hat jeder Bundesbürger acht oder mehr Verträge mit Versicherungsgesellschaften abgeschlossen. In der Regel handelt es sich dabei um Haftpflicht-, Rechtschutz-, Kaskoversicherungen, private Kranken- und Pflegeversicherungen, Hausrat- und Diebstahlversicherungen, usw.... In manchen Lebensbereichen ist bei den einzelnen Versicherten erstaunlich häufig eine Überversicherung festzustellen, während dringend benötigte Versicherungspolicen nicht gezeichnet werden. Eine private Haftpflicht- oder eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist dabei unverzichtbar, wogegen eine Hausrats- oder Glasbruchversicherung nicht zwingend erforderlich ist. Nicht selten gibt es Konflikte zwischen Versicherungsnehmer und den Versicherungsgesellschaften, die gerichtlich geklärt werden müssen, sobald ein Versicherungsfall eintritt.
Wir vertreten und beraten Sie gerne u.a. in folgenden Bereichen:
Kfz-Haftpflichtversicherung
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schadensersatzansprüche, welche einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen und ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung (Pflichtversicherung).
Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung wird sowohl für Privatpersonen, als auch für Unternehmen angeboten. Sie ist eine Individualversicherung, bei der das Kostenrisiko eines Rechtsstreites versichert wird.
Lebensversicherung
Bei einer Lebensversicherung wird eine Versicherungsleistung vertraglich vereinbart, die im vereinbarten Versicherungsfall - in der Regel Tod während einer bestimmten Zeit (Todesfallversicherung) oder Erleben eines bestimmten Zeitpunktes (Erlebensfallversicherung) - an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird.
Auslandskrankenversicherung
In der Regel deckt eine Auslandskrankenversicherung Kosten von akut auftretenden Krankheiten, Operationen, notwendigen Arznei- und Heilmitteln, Zahnbehandlungen oder auch den medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Urlaubsland.