Rechtsanwaltskanzlei Spachtholz

Die Lösung für Ihr Problem

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, der Staatsverwaltung, und als solches − insbesondere neben dem Staatsrecht − eine Teilmaterie des öffentlichen Rechts. Die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander, werden duch das Verwaltungsrecht geregelt.

Innerhalb des Verwaltungsrechts wird üblicherweise zwischen besonderem und allgemeinem Verwaltungsrecht unterschieden. Das Allgemeine Verwaltungsrecht legt dabei die Grundlagen und Grundsätze der Verwaltung und ihrer Tätigkeit fest. Das Besondere Verwaltungsrecht stellt fachspezifische Rechtsregeln für spezielle Tätigkeiten einzelner Verwaltungszweige auf (z. B. Kommunalrecht, Baurecht, Straßenverkehrsrecht).

Wir vertreten und beraten Sie gerne u.a. in folgenden Bereichen:

Baurecht

Gegenstand des Baurechts sind Vorschriften über die Errichtung, Änderung und den Abbruch von baulichen Anlagen, insbesondere von Gebäuden.

Abfallrecht

Das Abfallrecht ist ein Teilgebiet des Umweltrechts. Es umfasst die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die die Behandlung, den Transport und die Entsorgung sowie den sonstigen Umgang mit Abfällen regeln.

Polizeirecht

Das Polizeirecht regelt per Verordnung oder Gesetz die Aufgaben und Befugnisse der Polizei. Innerdienstlich gelten ferner - jedoch untergeordnet - Anordnungen, Dienstanweisungen und hergebrachte Grundsätze. Rechtsgrundlage für eine Maßnahme ist immer nur das geltende Polizeigesetz.

Gaststättenrecht

Die Voraussetzungen für die Erteilung und den Widerruf einer Gaststättenerlaubnis (Konzession), den Umfang der Erlaubnis, die Auflagen und die Versagungsgründe werden durch das Gaststättengesetz geregelt. In Landesvorschriften sind die Zuständigkeiten und Details geregelt.